SPEAK UP FRAMEWORK
Selbstverpflichtung
Integrität hat bei Infront einen zentralen Stellenwert. Unsere Geschäftstätigkeit orientiert sich an ethischen Standards und wir ermutigen unsere Mitarbeitenden und Stakeholder, Bedenken zu äussern, sollten sie ein mögliches Fehlverhalten, Gesetzesverstöße oder Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex (Code of Conduct) feststellen.
Trotz unseres Bekenntnisses zu einer ethischen Unternehmensführung kann es vorkommen, dass Sie ein Verhalten beobachten, das Ihnen Anlass zur Sorge gibt oder das gegen den Verhaltenskodex und/oder die Richtlinien von Infront zu verstoßen scheint. Wenn Sie entsprechende Bedenken haben oder ein solches Fehlverhalten beobachten bzw. vermuten, ermutigen wir Sie ausdrücklich, dies anzusprechen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie Ihre Meldung auch anonym über die Speak-Up-Hotline einreichen.
Personen, die in gutem Glauben Bedenken melden, sind vor Repressalien geschützt.
Speak-Up-Richtlinie (Kurzfassung)
Wann sollten Sie Bedenken melden?
Sie sollten eine Meldung machen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Verhalten gegen geltende Gesetze, Vorschriften, Infronts Code of Conduct, Unternehmensrichtlinien oder Unternehmenswerte verstößt.
Beispiele hierfür sind:
- Bestechung und Korruption
- Betrug oder finanzielle Unregelmäßigkeiten
- Verdacht auf Geldwäsche
- Interessenkonflikte
- Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht
- Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing
- Menschenrechtsbedenken
- Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltprobleme
- Missbrauch von Unternehmensressourcen
- Sonstige Richtlinienverstöße oder unethisches Verhalten
Wie können Sie Bedenken melden?
Meldungen können über folgende Stellen erfolgen:
- Vorgesetzte/r Mitarbeitende
- Compliance-Stellen
- HR-Vertreterinnen und -Vertreter
- Rechtsabteilung bzw. Rechtsvertretungen
- Die Speak-Up-Hotline
Die Speak-Up-Hotline ermöglicht vertrauliche und anonyme Meldungen.
Schutz von hinweisgebenden Personen
Infront verpflichtet sich:
- Meldungen vertraulich zu behandeln
- Anonymität zu schützen
- Repressalien gegenüber Personen, die in gutem Glauben Bedenken melden, zu verbieten
- Gemeldete Sachverhalte angemessen zu verfolgen und zu bewerten
Alle Meldungen werden ernst genommen und entsprechend geprüft.
Interner Untersuchungsprozess (Kurzfassung)
Grundsätze
Interne Untersuchungen werden nach den folgenden Grundsätzen durchgeführt:
- Vertraulichkeit
- Fairness
- Unabhängigkeit
- Verhältnismäßigkeit
Untersuchungen erfolgen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und haben das Ziel, Sachverhalte objektiv und unvoreingenommen zu ermitteln.
Ablauf interner Untersuchungen
Interne Untersuchungen folgen in der Regel diesen Schritten:
- Eingang einer Meldung oder eines Hinweises
- Erste Bewertung hinsichtlich Glaubwürdigkeit, Dringlichkeit und möglicher Auswirkungen
- Umsetzung erforderlicher Schutzmaßnahmen
- Unabhängige Sachverhaltsermittlung und Untersuchungsmaßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse und – sofern erforderlich – Umsetzung von Korrekturmaßnahmen
Zusammenarbeit und Vertraulichkeit
Von Personen, die an einer Untersuchung beteiligt sind, wird erwartet, dass sie vollumfänglich kooperieren und die erforderliche Vertraulichkeit wahren. Dies dient dem Schutz der Integrität des Verfahrens sowie der Rechte aller beteiligten Personen.